Vorsorge+ Ihr unabhängiger Ver­sicherungs­makler in Köpenick

Home

Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.


Ihre

Monika Ziche



Produktübersicht

Anhängerversicherung

Anhängerversicherung

Sichern Sie sich günstige Beiträge in der Anhängerversicherung

Für Anhänger und Auflieger brauchen Sie eigenen Versicherungsschutz. Die Haft­pflichtversicherung ist für Anhänger gesetzlich vorgeschrieben. Auf Wunsch bekommen Sie zusätzlich Teilkasko- oder Vollkaskoschutz. Der Beitrag zur Anhängerversicherung berechnet sich nach Nutzlast und zulässigem Gesamtgewicht, nach Aufbauart (Kipper, Plane, geschlossener oder offener Kasten), nach Datum der Erstzulassung und danach, ob Sie den Hänger nur im Werksverkehr oder auch im gewerblichen Gütertransport einsetzen.

Anhängerhaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Anhänger oder Auflieger einsetzen, sparen Sie durch Abschluss einer Flottenversicherung. Der Versicherer hat in diesem Fall weniger Verwaltungsaufwand als bei vielen Einzelverträgen, von diesem Kostenvorteil profitieren Sie als Kunde durch deutlich günstigere Beiträge. Wichtig: Die transportierten Güter selbst sind durch die Anhängerversicherung nicht geschützt. Schließen Sie deshalb eine Transportversicherung ab, wenn Sie regelmäßig Güter von Wert befördern.

Vergleich und Angebot Anhängerversicherung
Vorname, Name: *
Geburts­datum:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail: *
Placeholder
Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 


https://www.procheck24.de/einsurance/csp/doHomepageEntry.do?cspident=78502D7

News-Archiv | Artikel vom 19.06.2008

Privates Krankentagegeld schließt die Lohnlücke

Sobald man als gesetzlich Krankenversicherter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank ist, stellt der Arbeitgeber die Gehaltszahlung ein. Danach zahlt die Krankenkasse weiter - 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 89,25 Euro je Krankheitstag (Stand 2012). Wer mehr verdient und höhere Belastungen hat, kann bei längerer Krankheit rasch finanziell ins Schwimmen kommen. Besonders schwierig wird es oft, wenn man eine Familie zu versorgen hat und möglicherweise noch ein Baukredit oder andere Schulden abtragen werden muss.

Gegen den Einkommensausfall bei Krankheit kann man sich mit einer Krankentagegeld-Versicherung schützen. Die zahlt im Ernstfall den fehlenden Gehaltsanteil - je nach Vertrag bis zur Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls. Der Krankentagegeld-Versicherer zahlt, sobald die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Viele Anbieter begrenzen das maximal versicherbare Krankentagegeld: Die Summe aus sonstigen Leistungen wie Verletzten- oder Übergangsgeld und privatem Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen des Versicherten aus seiner beruflichen Tätigkeit nicht überschreiten.

Wer besonders günstige Beiträge will und finanziell in der Lage ist, kürzere krankheitsbedingte Einkommensausfall selbst zu überbrücken, kann im Versicherungsvertrag auch eine längere "Karenzzeit" vereinbaren - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch keine Leistungen gewährt werden. Wichtig: Der Krankentagegeld-Schutz ist nicht identisch mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung – die zahlt nur, wenn man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


[ zurück ]