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Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.


Ihre

Monika Ziche



Produktübersicht

Pflege­ver­si­che­rung

Pflegeversicherung

Gute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet häufig mindestens 3.000 Euro im Monat, davon tragen sie als Pflegebedürftiger rund die Hälfte selbst. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung

Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung: Die Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden - je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.

Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Vergleich und Angebot Pflege­ver­si­che­rung
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Darauf müssen Sie als Versicherungskunde achten

Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden wollen, müssen Sie einiges beachten. Schon vor Abschluss etwa einer Lebens-, Berufs­unfähig­keits- oder privaten Kranken­ver­si­che­rung gilt: Die Fragen im Antragsformular nach Vorerkrankungen und aktuellem Gesundheitszustand sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Wenn man bei den Gesundheitsangaben schummelt, kann der Versicherer im Ernstfall später die Leistung verweigern und aus dem Vertrag aussteigen.

Die Pflicht zur Wahrheit besteht übrigens nicht nur bei Per­sonen-, sondern auch bei Sachversicherungen. Setzt man beispielsweise den Wert eines Wohnhauses zu niedrig an, um Beiträge zu sparen, ersetzt die Ge­bäude­ver­si­che­rung im Schadenfall nur einen Teil der Wiederherstellungskosten. Das gilt auch für die Haus­rat­ver­si­che­rung, sofern der tatsächliche Wert der Wohnungsausstattung höher ist als bei Vertragsabschluss angegeben. Teure Anschaffungen deshalb nachmelden oder gleich eine Pauschalvariante wählen. Egal ob Sach- oder Per­sonenversicherung: Die Frage, ob man vorher bei einem anderen Anbieter versichert war oder noch ist, muss der Kunde immer wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls ist der Versicherer auch hier aus der Leistungspflicht und kann vom Vertrag zurücktreten.

Nach Vertragsschluss das versicherte Risiko möglichst gering halten. Beispiel: Wer beispielsweise vergisst, die brennenden Kerzen auszumachen bevor er die Wohnung verlässt, muss sich vom Hausratversicherer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen, wenn daraus ein Wohnungsbrand resultiert. In diesem Fall kann der Hausratversicherer die Schadenregulierung ganz verweigern. Grobe Fahrlässigkeit ist auch in der Kfz-Kaskoversicherung ausgeschlossen. Die muss Schäden am eigenen Fahrzeug nicht ersetzen, wenn man etwa wegen stark überhöhter Geschwindigkeit oder unter Alkoholeinfluss verunglückt. Die Kfz-Haft­pflicht muss den Unfallgegner zwar in jedem Fall zunächst entschädigen. Hat der Versicherte den Schaden grob fahrlässig verursacht, kann sie sich aber einen Teil bei ihm zurückholen.

Wenn sich das Schadenrisiko nach Abschluss einer Police erhöht, am besten sofort Mitteilung beim Versicherer machen. Das gilt beispielsweise für die Haus­rat­ver­si­che­rung, wenn man länger als 60 Tage abwesend ist oder in der Ge­bäude­ver­si­che­rung, wenn am Haus ein Baugerüst angebracht wird. Tritt ein Schadenfall ein, muss er dem Versicherer sofort gemeldet werden. Folgeschäden hat man nach Möglichkeit aktiv zu verhindern – Sturmschäden am Dach müssen mit Planen abgedeckt werden, damit kein Regenwasser eindringen kann, ein auslaufender Öltank muss sofort und fachgerecht abgedichtet werden, damit der Schaden nicht noch größer wird. Versicherungsschäden keinesfalls selbst beseitigen, bevor sie von einem Vertreter des Versicherers begutachtet wurden. Und alle Schäden am besten fotografisch dokumentieren. Das ist zwar nicht Pflicht, kann aber später ein wichtiger Nachweis sein.




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