Herzlich willkommen!
Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!
Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.
Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wünschen.
Ihre
Monika Ziche
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Kfz-Flottenversicherung

Sparen Sie kräftig mit der Kfz-Flottenversicherung
Wenn Sie in Ihrer Firma mehrere Fahrzeuge nutzen, sparen Sie mit einer Flottenversicherung Jahr für Jahr bares Geld. Das Modell: Statt vieler Einzelverträge schließen Sie einen einzigen Rahmenvertrag ab, in diesem Vertrag sind alle Fahrzeuge Ihres Unternehmens versichert. Gegenüber einer Vielzahl von Einzelverträgen hat der Kfz-Versicherer deutlich weniger Verwaltungsaufwand, diesen Kostenvorteil gibt er in Form von günstigeren Beiträgen an Sie als Kunden weiter.
Nur ein leistungsstarker Vertrag für Ihren ganzen Fuhrpark
Mit einer Flottenpolice lassen sich fast alle Fahrzeugarten versichern, egal ob Pkw, Lkw, Lieferwagen, Zugmaschinen, Anhänger, Auflieger oder Gabelstapler. Die Höhe des Flottenbeitrags hängt ab von Art und Anzahl der versicherten Fahrzeuge, von der Zahl der Versicherungsschäden in der Vergangenheit, vom Zulassungsbezirk, von der Branche Ihres Unternehmens und von der jährlichen Kilometerleistung Ihrer Fahrzeugflotte. Auch für neu angeschaffte Firmenfahrzeuge bekommen Sie sofort den vollen Flottenrabatt.
https://www.procheck24.de/einsurance/csp/doHomepageEntry.do?cspident=78502D7
News-Archiv | Artikel vom 19.06.2008
Vorsorgevollmacht am besten registrieren lassen
Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson ermächtigen, alle wichtigen persönlichen und finanziellen Entscheidungen zu übernehmen, falls man aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht mehr für sich selbst handeln kann. Wenn man keine Vorsorgevollmacht erteilt, muss im Ernstfall ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, der möglicherweise zuvor ganz unbekannt war. Viele möchten aber lieber einen vertrauten Menschen wie beispielsweise den Lebenspartner, ein eigenes Kind oder einen Freund damit beauftragen, die persönlichen Interessen wahrzunehmen, wenn sie dazu nicht mehr selbst in der Lage sind.
Die Vorsorgevollmacht nicht mit einer Patientenverfügung verwechseln: In der Patientenverfügung wird nicht bestimmt, wer ersatzweise für den Aussteller des Dokuments handeln soll, sondern welche medizinischen Maßnahmen man im Fall einer schweren Erkrankung in Anspruch nehmen will oder nicht. An eine solche Patientenverfügung muss sich auch der Vorsorgebevollmächtigte halten. Eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht ist nicht endgültig - wer sie ändern will, kann die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Tipp: Hat ein Vormundschaftsgericht Zweifel an der Rechtswirksamkeit einer Vorsorgevollmacht, kann es trotz bestehender Vollmacht einen Betreuer einsetzen. Für ältere oder kranke Menschen ist es deshalb ratsam, ein ärztliches Attest darüber einzuholen, dass man zum Zeitpunkt der Vollmachterstellung über seinen freien Willen verfügt und voll geschäftsfähig ist.
Damit Vormundschaftsgerichte schnell auf bestehende Vorsorgevollmachten zugreifen können, führt die Bundesnotarkammer im Auftrag des Gesetzgebers das Zentrale Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de). Dort kann man seine persönliche Vorsorgevollmacht für eine Gebühr zwischen 10 und 20 Euro je nach Dokument registrieren. Das ist deutlich günstiger als eine Einzelbeurkundung beim Notar und bietet im Ernstfall die gleiche Rechtssicherheit. Mehr als 500.000 Deutsche haben ihre Vollmacht bereits beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt.
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