Vorsorge+ Ihr unabhängiger Versicherungsmakler in Köpenick
Eine ernste Krankheit kann Ihre finanzielle Zukunftsplanung über den Haufen werfen. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt bei schwerer Krankheit sofort die volle Versicherungssumme. Sie bestimmen selbst, welche Gesundheitsrisiken Sie in Ihrem Dread-Disease-Vertrag versichern wollen.
Sparangebote und Premiumtarife
Spartarife zahlen nur bei den wichtigsten Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Erblindung und Sprachverlust. Umfassende Dread-Disease-Angebote leisten auch bei selteneren Gesundheitsstörungen wie etwa Bauchspeicheldrüsenentzündung, Multipler Sklerose und chronischer Muskelschwäche, außerdem nach Organtransplantationen, schweren Verbrennungen und Bypassoperationen. Mit dem richtigen Vertrag versichern Sie bis zu 55 Krankheiten.
Dread-Disease-Vertrag oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Dread-Disease sofort die volle Vertragssumme, sobald eine schwere Erkrankung eintritt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente erst dann, wenn Sie tatsächlich nicht mehr arbeiten können.
Vorteil des echten Berufsunfähigkeitsschutzes: Sie bekommen die Rente, egal welche Erkrankung zur Berufsunfähigkeit führt. Auch seelische Störungen, Gelenkverschleiß oder Kreislauferkrankungen sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert.
Überwintern im Süden – diesen Traum erfüllen sich Viele, um dem trüben deutschen Winterwetter mit Schneematsch und Dauerregen zu entgehen. Allzu sorglos darf man sich allerdings nicht auf die Reise machen. Als Versicherungskunde sollte man in die Vertragsbedingungen von Hausratschutz und Wohngebäudeversicherung schauen, denn der Versicherungsschutz kann in Gefahr geraten, wenn man seine Wohnung oder sein Haus zu lange unbewohnt lässt.
Eine Abwesenheit von in der Regel mehr als sechzig Tagen werten Hausrat- und Gebäudeversicherer in der Regel als „Gefahrerhöhung“. Wie bei anderen Gefahrensteigerungen (z.B. Baugerüst am versicherten Gebäude) muss der Wohnungsinhaber den Versicherer informieren, wenn Haus oder Wohnung lange Zeit nicht bewohnt sind, andernfalls verletzt er seine Mitwirkungspflicht. Im Ernstfall könnte das Versicherungsunternehmen dann die Regulierung möglicher Einbruch-, Brand- oder anderer Schäden verweigern. Wenn Sie den Versicherer rechtzeitig vor Reiseantritt über eine längere Abwesenheit benachrichtigen, wird er umgehend entscheiden, ob das höhere Risiko im bestehenden Vertrag abgesichert ist oder gegen einen Mehrbeitrag mitversichert werden kann. Speziell für Reisen im Winter gilt: Bei Dauerfrost können Wasserrohre platzen – sogar innerhalb des Gebäudes, wenn während Frostperioden nicht geheizt wird und das Wasser in den Leitungen steht. Wird es dann wärmer, schmilzt das Eis und durchnässt die Wohnung, während der nichts ahnende Besitzer im sonnigen Süden weilt. In den Bedingungen vieler Hausrat- und Gebäudeversicherer sind Wasserschäden durch frostgeplatzte Leitungen aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Vor längeren Reisen zur Winterzeit sollte man in jedem Fall alle außenliegenden Wasserleitungen leer laufen lassen und die Heizung auf Frostschutzposition stellen, damit auch im Haus keine Rohre einfrieren und Tauwasserschäden die Folge sind.