Vorsorge+ Ihr unabhängiger Ver­sicherungs­makler in Köpenick

Home

Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.


Ihre

Monika Ziche



Produktübersicht

Betriebliche Kranken­ver­si­che­rung

Betriebliche Krankenversicherung

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter

Die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung funktioniert ganz einfach: Als Arbeitgeber spendieren Sie Ihren Mitarbeitern einen privaten Krankenzusatzschutz, der die Leistungslücken der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung finanziell schließt – zum Beispiel beim Zahnersatz und bei Sehhilfen, in der Klinik und beim Heilpraktiker, durch ein festes Krankentagegeld und einen leistungsstarken Auslandskrankenschutz.

Imagegewinn für Ihr Unternehmen
Mit einer betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung bieten Sie Ihren Beschäftigten eine attraktive Extraleistung zusätzlich zum Gehalt. So gewinnen Sie gute Mitarbeiter, binden die bestehende Belegschaft an die Firma, beweisen soziales Engagement für Ihr Personal und fördern so das positive Image des Unternehmens. Der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung ist denkbar gering, die Beiträge können Sie als Betriebsausgaben steuermindernd verbuchen.

Ausgezeichnete Alternative zur Gehaltserhöhung
Aus Sicht Ihrer Mitarbeiter ist die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung eine lukrative Alternative zur Gehaltserhöhung. Denn wegen der Steuer- und Sozialversicherungsabzüge kommen von einer Bruttolohn-Erhöhung oft nur 60 Prozent auf dem Gehaltskonto an. Wenn Sie die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung für mehrere Mitarbeiter abschließen, können Sie kostengünstige Gruppenangebote nutzen. Ehepartner und Kinder Ihrer Arbeitnehmer sind je nach Tarif mitversichert. Verlässt ein Mitarbeiter den Betrieb, kann er seine Police problemlos selbst weiterführen.

Vergleich und Angebot Betriebliche Kranken­ver­si­che­rung
Vorname, Name: *
Geburts­datum:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail: *
Placeholder
Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 


https://www.procheck24.de/einsurance/csp/doHomepageEntry.do?cspident=78502D7

News-Archiv | Artikel vom 27.08.2008

Künftig Rechtsberatung auch durch Nicht-Anwälte

Das Anwaltsmonopol für die Rechtsberatung wird gelockert. Am 1. Juli 2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft und ersetzt das bislang geltende Rechtsberatungsgesetz, das noch aus dem Jahr 1935 stammt. Auch Nicht-Anwälte dürfen künftig offiziell Rechtsdienstleistungen erbringen - sofern die Rechtsberatung als Nebenleistung zu ihrem typischen Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört.

Beispiele: Der Architekt informiert den Bauherrn im Baurecht, eine Bank berät über Fragen der Erbschaftssteuer, eine Kfz-Werkstatt gibt dem Kunden Auskunft über die rechtlichen Möglichkeiten der Unfallregulierung mit dem Versicherer. Auch Vereine - zum Beispiel kleine Mieter- und Verbrauchervereine oder Flüchtlingshilfeorganisationen - dürfen Ihre Mitglieder künftig unentgeltlich in Rechtssachen beraten, müssen sich dafür aber selbst qualifizierten juristischen Rat zur Seite holen. Nach bisheriger Rechtslage durften nur größere "berufsständische und berufsstandsähnliche Vereinigungen" wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Verbraucherberatung oder der Mieterbund ihren Mitgliedern Rechtsrat erteilen.

Vollumfängliche Rechtsberatung und Fälle echter Rechtsanwendung wie die Vertretung vor Gericht bleiben aber auch nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz den gelernten Anwälten als Volljuristen überlassen. Kritiker bemängeln, dass die Rechtsberatung durch Nicht-Anwälte nicht immer objektiv und rein im Interesse des Kunden erfolgen könnte. So könnte der Kfz-Werkstattbetrieb einen Autofahrer überreden, ein Mietfahrzeug in Anspruch zu nehmen, obwohl er sich den Nutzungsausfall vom gegnerischen Versicherer auch auszahlen lassen könnte - dieses Beispiel führen Verbraucherschützer an.


[ zurück ]