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Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.


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Monika Ziche



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Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht

Als Veranstalter brauchen Sie Haft­pflichtschutz

Wer Festumzüge, Märkte, Konzerte, Tagungen, Kongresse, Sportevents und andere Veranstaltungen durchführt, ist für die Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern voll verantwortlich. Gerade auf öffentlichen Veranstaltungen sind Schadenfälle besonders häufig. Wenn Menschen verletzt werden oder Sachen beschädigt werden, haften Sie als Veranstalter auch finanziell, deshalb brauchen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. In der Veranstaltungshaftpflicht versichert sind Sach- und Per­sonenschäden durch aktiv Mitwirkende, aber auch Schäden, die von Besuchern verursacht werden.

Veranstaltungshaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzforderungen

Die Veranstaltungshaftpflicht entschädigt bis maximal zur Höhe der vereinbarten Deckungs­summe, die Sie mit dem Versicherer vereinbaren. Versichert ist die Veranstaltung selbst, aber auch die erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten vorher und nachher. Der Beitrag zur Veranstaltungshaftpflicht richtet sich nach Art und Besucherzahl der versicherten Veranstaltung. Tipp: Wenn Sie für Ihre Veranstaltung Räumlichkeiten anmieten, achten Sie darauf, dass in Ihrer Veranstaltungshaftpflicht auch Mietsachschäden versichert sind.

Vergleich und Angebot Veranstaltungshaftpflicht
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News-Archiv | Artikel vom 19.06.2008

Niemals ohne Haft­pflicht

Eine private Haft­pflichtversicherung darf in keinem Policenordner fehlen - sie springt finanziell ein, wenn man anderen Menschen Schäden zufügt. Effektiver Haft­pflichtschutz orientiert sich an der persönlichen Lebenssituation und schließt alle Risiken ein, die zu unvorhersehbaren finanziellen Belastungen führen können.

Beispiel Schlüsselverlust: Die Kosten für den Austausch moderner Schließanlagen gehen oft in die Zehntausende. In der Privathaftpflicht kann man sich als Mieter oder Mitglied einer Eigentümergemeinschaft gegen Schlüsselverlust ver­sichern - meist gegen einen verkraftbaren Mehrbeitrag. Am besten bei der Hausverwaltung über die Höhe des möglichen Schadens bei Abhandenkommen von Haus- und Wohnungsschlüsseln informieren und eine entsprechende Summe ver­sichern. Auch das "Kleingedruckte" im Haft­pflicht-Versicherungsvertrag kann von großer Bedeutung sein. Ist etwa eine "Forderungsausfalldeckung" vereinbart, leistet der eigene Haft­pflichtversicherer auch dann, wenn man von Jemandem geschädigt wird, der den Schaden nicht ersetzen kann. Beispiel: Man wird als Fußgänger von einem rücksichtslosen Radfahrer verletzt, der weder Schmerzensgeld noch Verdienstausfall zahlen kann, weil er mittellos und selbst nicht haftpflichtversichert ist. Steht die Forderungsausfalldeckung im Vertrag des Verletzten, entschädigt ihn der eigene Haft­pflichtversicherer.

Für manche Risiken muss man spezielle Haft­pflichtvarianten abschließen. Wer in den eigenen vier Wänden wohnt oder sogar Vermieter ist, versichert seine Eigentümerhaftung für herab gewehte Dachziegel oder abbrechende Äste in einer separaten Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Hat man Heizöltanks auf dem Grundstück, sollte man sich gegen mögliche Gewässerschäden ver­sichern. Hundefreunde und Pferdehalter brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Flieger, Jäger und Sportbootbesitzer sind sogar gesetzlich verpflichtet, für die von ihrem Hobby ausgehenden Risiken eigene Haft­pflichtversicherungen abzuschließen. Wie für alle Versicherungen gilt auch für die Haft­pflicht: Die Prämie am besten jährlich überweisen. Wählt man kürzere Zahlungsintervalle, berechnen die Versicherer Aufschläge auf den Beitrag.


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