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Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.


Ihre

Monika Ziche



Produktübersicht

Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 128,63 Euro (Wert 2025) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.

Vergleich und Angebot Krankentagegeld
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https://www.procheck24.de/einsurance/csp/doHomepageEntry.do?cspident=78502D7

Hausratschutz auch für Fahrräder

Die eigenen Fahrräder sind grundsätzlich in der Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert – sofern sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt auch dann, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern dieser Raum verschlossen war. Kaufunterlagen zum Fahrrad für den möglichen Versicherungsfall unbedingt aufbewahren, das erleichtert den Nachweis und die Erstattung. Grundsätzlich oder gegen geringe Mehrprämie entschädigen viele Versicherer auch dann, wenn das Fahrrad zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr außerhalb des eigenen Grundstücks trotz ausreichender Diebstahlsicherung entwendet wird – und noch zu späterer Uhrzeit, wenn das Rad noch benutzt wird, um etwa nach dem Kinobesuch nach Hause zu radeln. Die Entschädigung für gestohlene Fahrräder ist meist auf ein oder zwei Prozent der gesamten Hausratsversicherungssumme begrenzt. Bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung über 60.000 Euro wären Fahrräder bei einer 1-Prozent-Klausel also bis 600 Euro versichert. Für hochwertige Räder kann sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Je nach Tarif erstattet der Versicherer den Neu- oder nur den Zeitwert des gestohlenen Fahrrads. Die Höhe der Prämie hängt vom Wert des Fahrrads, aber auch vom Wohnort ab.




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