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Brände verursachen oft hohe finanzielle Schäden - mit der Feuerversicherung schützen Sie Ihr Immobilieneigentum vor Brandschäden aller Art. Ein kundenfreundlicher Vertrag ersetzt nicht nur die Brandschäden selbst, sondern auch Aufräum- und Entsorgungskosten und Beschädigungen, die durch den Einsatz von Löschwasser entstanden sind. Klären Sie vor Abschluss Ihrer Feuerversicherung, welche Leistungen zusätzlich zum direkten Brandschaden mitversichert sind.
Feuerversicherung als eigener Vertrag oder günstig im Paket
Eine Feuerversicherung können sie als eigenen Vertrag oder auch im Rahmen Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen. Gebäudeversicherer bieten die Feuerversicherung oft als Baustein zusammen mit anderen Elementarversicherungen etwa gegen Überschwemmung, Schneelast- und Sturmschäden an.
Wichtig: Bauherrn müssen beim Kreditgeber in aller Regel eine Feuer-Rohbauversicherung nachweisen. Die Feuer-Rohbauversicherung ersetzt Feuerschäden von Baubeginn an bis zu Ihrem Einzug ins Gebäude.
Die Autoversicherer im deutschen Markt werben wieder verstärkt um neue Kunden: Der 30. November ist Stichtag für die Kündigung des alten Vertrages, wenn man zum Jahresbeginn des Folgejahres zu einem anderen, kostengünstigeren Versicherer wechseln will. Wer durch Wechsel des Kfz-Versicherers sparen will, sollte aber nicht nur auf den Preis achten. Oft erkauft man sich extragünstige Beiträge nur durch abgespeckte Leistungen. Beispiel Fahrlässigkeitsklausel: Kundenfreundliche Versicherer zahlen in der Vollkasko auch dann, wenn der Versicherte den Schaden am eigenen Fahrzeug durch grobe Unachtsamkeit verschuldet hat – etwa nach Überfahren einer roten Ampel oder dem Missachten von Vorfahrtsregeln. In vielen „Billigtarifen“ allerdings ist eine Regulierung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. So spart der Versicherer Regulierungskosten, dadurch kann er günstigere Beiträge kalkulieren. Gleiches gilt für die so genannte Rabattretterklausel. Die verhindert in leistungsstarken Tarifen, dass langjährig schadenfreie Fahrer gleich beim ersten Unfall den erreichten Schadenfreiheitsrabatt verlieren und sofort höhere Beiträge zahlen müssen. In preisgünstigen „Basis“- oder „Grundtarifen“ ist ein solcher Rabattretter oft nicht enthalten. Ärgerlich wird das spätestens, wenn man jahrelang unfallfrei gefahren ist und gleich beim ersten kleinen Schaden kräftig hochgestuft wird. Auch eine ausreichende Versicherungssumme ist wichtig: Experten empfehlen eine Höchstdeckung von 100 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Will man zum 1. Januar des nächsten Jahres den Versicherer wechseln, muss die Vertragskündigung bis spätestens 30. November bei der bisherigen Versicherung vorliegen – am besten als Einschreiben mit Rückschein, so dass im Ernstfall der Nachweis der rechtzeitigen Kündigung problemlos möglich ist.