Vorsorge+ Ihr unabhängiger Versicherungsmakler in Köpenick
Finanzielle Starthilfe für Studium, Wohnung und Beruf
Die Ausbildungszeiten des eigenen Nachwuchses haben sich in der Vergangenheit deutlich verlängert. Nach dem Abitur geht es selten direkt in die Berufsausbildung. Ein freiwilliges soziales Jahr, Auslandsreisen und Praktika sollen zunächst den eigenen Horizont erweitern, um eine klare Sicht auf den beruflichen Werdegang zu gewinnen. Oft schließt sich an diese Erkenntnis dann noch ein Studium an, um die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen zu erhalten.
Dieser Werdegang muss finanziert werden. Laut offiziellen Zahlen verschlingt ein Studium (inkl. Gebühren, Wohn- und Lebenserhaltungskosten etc.) über sechs Semester mit Bachelor-Abschluss über 50.000 Euro. Nebenjobs helfen, kosten aber wertvolle Zeit, die die Studienzeit oftmals verlängert. BaFöG unterstützt ebenfalls, steht aber nicht jedem zu und muss später in Teilen zurückgezahlt werden.
Ausbildung rechtzeitig finanzieren
Die clevere Alternative, den Nachwuchs zu unterstützen, ist eine Ausbildungsversicherung. Mit kleinen Beiträgen können Eltern oder auch Großeltern schon früh beginnen, ihrem Nachwuchs Freiheiten in der Ausbildung zu verschaffen. Sie sparen in einen Versicherungsvertrag, der am Laufzeitende (meist zur Volljährigkeit oder Ausbildungsbeginn) eine feste Summe auszahlt. Je nach Flexibilität des Produkts kann neben einer Einmalsumme auch eine monatliche Auszahlung vereinbart werden, die dann den Lebensunterhalt finanziert.
Im Ernstfall zahlt der Versicherer die Beiträge
Meist übernehmen Eltern oder Großeltern die Beiträge, um den Nachwuchs beim Berufseinstieg zu unterstützen. Verstirbt das Kind, kann eine andere Person begünstigt werden. Stirbt der Beitragszahler vor Vertragsende, übernimmt der Versicherer die Beiträge, so dass die Ausbildung des Kindes sichergestellt bleibt.
Fakten zur Ausbildungsversicherung
Darf man den Autoschlüssel auch bei einer Großveranstaltung in der Jackentasche aufbewahren, ohne den Kaskoschutz für seinen Wagen wegen grober Fahrlässigkeit zu verlieren? Diese Frage hat das Landgericht Coburg jetzt entschieden (Az. 22 O 98/06). Eine Frau war mit Freunden zu einem gutbesuchten Musikkonzert gefahren. Ihren Wagenschlüssel steckte sie in eine mit Reißverschluss verschließbare Tasche ihrer Jacke. Während des Konzerts wurde der Schlüssel offenbar von einem jugendlichen Täter gestohlen. Der Dieb unternahm mit dem Wagen der Frau gleich eine Spritztour und verursachte mehrere Unfälle. Der Wagen der Bestohlenen erlitt einen Totalschaden.
Der Fahrzeugversicherer der Frau regulierte zwar diejenigen Schäden, die der Dieb an fremden Autos verursacht hatte. Allerdings lehnte er ab, im Rahmen des Kaskoschutzes auch den Totalschaden am Wagen der Versicherten zu übernehmen. Die Frau habe den Zündschlüssel nicht sicher genug aufbewahrt und grob fahrlässig gehandelt. In diesem Fall seien Kaskoleistungen ausgeschlossen. Die Geschädigte klagte daraufhin gegen den Kfz-Versicherer, die Coburger Richter gaben ihr Recht: Fahrzeugschlüssel müssten zwar so aufbewahrt werden, dass sie vor Zugriffen unbefugter Dritter geschützt sind. Diese Regel habe die Klägerin aber eingehalten, so das Gericht. Sie habe den Reißverschluss ihrer Tasche geschlossen und die Jacke auch im Gedränge des Konzerts zu keiner Zeit aus den Augen gelassen. Mehr Sicherheit könne der Versicherer nicht verlangen, grobe Fahrlässigkeit dürfe er in diesem Fall jedenfalls nicht unterstellen. Der Fahrzeugversicherer muss nun auch den Kaskoschaden am Wagen der Klägerin zahlen.