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Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.


Ihre

Monika Ziche



Produktübersicht

Bundesschatzbriefe

Bundesschatzbriefe

Bundesschatzbriefe sind Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurden bis Dezember 2012 mit Laufzeiten von sechs oder sieben Jahren emittiert. Die Emission neuer Bundesschatzbriefe wurde zum 31. Dezember 2012 eingestellt. Inhaber zuvor begebener Ausgaben können diese noch gebührenfrei in einem Schuldbuchkonto verwahren lassen.

Die Zinsen gibt es jährlich oder am Ende der Laufzeit
Man unterscheidet zwei Varianten: Schatzbriefe vom Typ A laufen über sechs Jahre, die Zinsen werden jährlich gezahlt. Die Laufzeit der Bundesschatzbriefe vom Typ B beträgt sieben Jahre, die Zinsen erhält man am Ende der Laufzeit zusammen mit der Rückzahlung des Anlagebetrags.

Vorzeitige Rückgabe ist möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen - Mindesthaltezeit ein Jahr, Rückgabe maximal 5.000 Euro je Monat - können Bundesschatzbriefe vorzeitig zurückgegeben werden.

Anfrage zum Thema Bundesschatzbriefe
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Renteninformation frühzeitig prüfen

Die Höhe der späteren gesetzlichen Rente richtet sich nach der Dauer des Arbeitslebens und dem Einkommen während der Beitragszeit. Wichtig ist, dass alle Daten aus dem Erwerbsleben beim Rententräger, der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA und LVA), vollständig und richtig erfasst sind – davon hängt die Höhe der Rente ab. Aufschluss über die Leistungen, die man im Ruhestand erwarten kann, gibt die schriftliche Renteninformation, die man als Beitragszahler regelmäßig per Post von der Deutschen Rentenversicherung erhält, wenn man älter als 26 Jahre ist und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Nicht immer sind dort alle Beitrags- und Anerkennungszeiten korrekt und vollständig erfasst.

Grundlage für die Rentenberechnung ist der persönliche Versicherungsverlauf, der auf den letzten Seiten der Renteninformation ausgewiesen ist. Hier sind alle Daten gelistet, die der Rentenkasse aus dem Leben des Versicherten bekannt sind und die Höhe seiner künftigen Rente beeinflussen. Nur was dort aufgeführt ist, wird auch bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Fehlen relevante Lebensdaten, fällt die gesetzliche Altersrente in der Regel zu niedrig aus. Zeiten der Erwerbstätigkeit teilt der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung automatisch mit. Über den Leistungsbezug während einer Arbeitslosigkeit informiert die Arbeitsagentur. Auch vom Wehr- und Zivildienst erfährt die Deutsche Rentenversicherung automatisch.

Anders ist das beispielsweise mit Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten oder mit Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden: Solche ganz oder teilweise anrechnungsfähigen Versicherungszeiten muss man dem Rentenversicherungsträger in den meisten Fällen selbst mitteilen. Als Nachweise dienen beispielsweise Abschlusszeugnisse, Studienbücher, Erziehungs- und Kindergeldbescheinigungen oder Belege der Pflege­ver­si­che­rung des versorgten Verwandten. Experten empfehlen, den mit der Renteninformation verschickten Versicherungsverlauf sorgfältig auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende Versicherungszeiten muss man dem Rententräger nachweisen – spätestens bei Eintritt des Rentenalters, besser aber frühzeitig, damit bei Renteneintritt alles geklärt ist und sofort der volle Rentenanspruch besteht. Kostenfreie Auskunft in allen Rentensachen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und unter der Rentenhotline 0800 1000 480 70.




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