Herzlich willkommen!
Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!
Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.
Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wünschen.
Ihre
Monika Ziche
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Photovoltaikversicherung

Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte
Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Gebäudeversicherung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.
Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich - wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa ein Solarmodul beim Sturm vom Dach geweht wird und auf ein parkendes Auto stürzt. Bevor man eigenen Haftpflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaik-Police auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.
Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.
https://www.procheck24.de/einsurance/csp/doHomepageEntry.do?cspident=78502D7
Akupunktur jetzt auf Kassenrezept
Seit dem 1. Januar 2007 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Akupunkturbehandlung ohne Zuzahlung. Das gilt allerdings nur bei Rücken- oder Kniegelenksbeschwerden. Andere Anwendungsgebiete wie beispielsweise Asthma, Migräne oder Allergien sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer noch nicht enthalten, der jährlich vom „Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen“ festgelegt wird. Wirksamkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Akupunkturbehandlung bei Rücken- und Knieschmerzen waren zuvor 6 Jahre lang in bundesweiten Studien untersucht worden. Dabei hatte sich die Akupunktur gegenüber schulmedizinischen Behandlungsverfahren wie beispielsweise der klassischen Physiotherapie als medizinisch gleichwertig und wirtschaftlich sinnvoll erwiesen. In der Regel genehmigt die gesetzliche Krankenkasse bis zu 10 Akupunktursitzungen, in Ausnahmefällen und bei schweren chronischen Erkrankungen eventuell auch mehr. Bei Bedarf sollte man sich mit dem medizinischen Dienst seiner Kasse in Verbindung setzen und klären, was machbar ist. Wenn die Akupunktur guten Erfolg zeigt und auf teure herkömmliche Behandlungsmethoden verzichtet werden kann, sollte die gesetzliche Kasse sich nicht querstellen, auch wenn man mehr als 10 Behandlungstermine benötigt. Die Akupunkturbehandlung auf Kassenkosten dürfen übrigens nur solche Ärzte durchführen, die eine besondere Zusatzausbildung gemacht und ihre Qualifikation bei den Kassen nachgewiesen haben. Zuvor also beim Akupunkteur nachfragen, ob er die Kassenanerkennung besitzt und erstattungsfähig behandeln darf. Andernfalls trägt man als Patient alle Kosten selbst. Patientenvertreter loben die Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen, kritisieren aber, dass Akupunktur etwa bei Migräne oder Allergien noch immer keine zuzahlungsfreie Kassenleistung ist, obwohl auch hier die Wirksamkeit bereits in Studien nachgewiesen sei.
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