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Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.


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Monika Ziche



Produktübersicht

Lkw-Versicherung

Lkw-Versicherung

Lkw-Versicherung: Finden Sie günstige Angebote

Der Beitrag zur Lkw-Versicherung berechnet sich nach Fahrzeugmodell, Motorleistung, Nutzlast, Jahreskilometerleistung, Alter des jüngsten Fahrers und Schadenfreiheitsklasse, außerdem danach, ob der Laster im Nah- oder Fernverkehr genutzt wird und ob Gefahrgüter transportiert werden. Nur die Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, Teil- oder Vollkasko sind freiwillig. Für Neufahrzeuge ist ein Vollkaskoschutz aber dringend zu empfehlen, der Versicherer zahlt dann auch, wenn der Lkw durch Verschulden des eigenen Fahrers beschädigt wird.

Lkw-Leasingpartner verlangen Vollkaskoschutz

Wenn Sie einen Lkw leasen, verlangt schon der Leasingpartner den Vollkasko-Versicherungsschutz. Oft bietet der Leasinggeber die Lkw-Versicherung gleich mit an. Dieses Angebot ist aber nicht immer das günstigste, mit einem Tarifvergleich sparen Sie oft bares Geld. Praxis-Tipp: Falls Sie mehr als einen Lkw ver­sichern, können Sie statt mehrerer Einzelpolicen eine Flottenversicherung für den gesamten Fuhrpark abschließen. Den geringeren Verwaltungsaufwand gibt der Versicherer in Form von niedrigeren Beiträgen an Sie als Versicherungsnehmer weiter.

Vergleich und Angebot Lkw-Versicherung
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News-Archiv | Artikel vom 19.06.2008

Hausverkauf künftig nur mit Energieausweis

Die Energiepreise steigen und steigen - wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, muss dem Käufer oder neuen Mieter künftig einen so genannten Energieausweis vorlegen können. Bereits ab dem 1. Juli 2008 gilt diese Regel für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden. Spätestens ab 1. Januar 2009 muss der Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis auch bei allen jüngeren Immobilien vorweisen. Der Energieausweis hilft dem zukünftigen Mieter oder Eigentümer, den Energieverbrauch der Immobilie realistisch einzuschätzen und zeigt Möglichkeiten zur Verbesserung der Wärmeisolierung auf.

Der Energieausweis kann entweder auf der Grundlage des Energiebedarfs der Immobilie ("Bedarfsausweis") oder des Energieverbrauchs ("Verbrauchsausweis") erstellt werden. Die Angaben im Verbrauchsausweis werden aus dem tatsächlichen Heizungs- und Warmwasserverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt. Die Energiebewertung mittels Verbrauchsausweis bildet zwar den wirklichen Energieverbrauch ab, sie hängt aber auch vom persönlichen Heizverhalten der Bewohner ab. Die aufwändigere Bedarfsbewertung beruht dagegen auf einer genauen wärmetechnischen Analyse des Hauses. Ein Fachmann untersucht zunächst das Heizungssystem und die Bausubstanz des Hauses. Danach berechnet er den durchschnittlichen Energiebedarf und gibt konkrete Tipps zur Verbesserung des Wärmeschutzes. Hauseigentümer können diese Empfehlungen nutzen und die Wärmedämmung ihres Gebäudes verbessern.

Ab Oktober 2008 ist beim Verkauf oder der Vermietung von Häusern, die vor 1977 gebaut wurden, der etwa 800 Euro teure Bedarfsausweis vorgeschrieben. Bis zu diesem Termin kann der Hauseigentümer noch selbst entscheiden, ob er den Bedarfs- oder den kostengünstigeren Verbrauchsausweis vorlegt. Den einfachen, aber weniger aussagekräftigen Verbrauchsausweis gibt es schon ab rund 25 Euro. Ausstellen dürfen den neuen Wärmeausweis Architekten, Bauingenieure, Gebäudetechniker, Bauhandwerksmeister und andere Fachleute, die entsprechende Kenntnisse nachweisen.


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