Vorsorge+ Ihr unabhängiger Ver­sicherungs­makler in Köpenick

Home

Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.


Ihre

Monika Ziche



Produktübersicht

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Kranken(haus)tagegeld

Wer länger krank ist oder ins Krankenhaus muss, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Vor allem Selbstständige oder Freiberufler profitieren von einer Zusatzabsicherung, da sie bei längeren Erkrankungen oft keinen gesetzlichen Einkommensersatz erhalten.
Unterschied zwischen beiden Versicherungen:

  • Krankentagegeldversicherung: Ergänzt das gesetzliche Krankengeld und sorgt dafür, dass Einkommenseinbußen durch längere Krank­hei­ten ausgeglichen werden
  • Krankenhaustagegeldversicherung: Zahlt für jeden Tag im Krankenhaus einen festen Geldbetrag, der beispielsweise für Zuzahlungen oder Verdienstausfälle genutzt werden kann.

Vergleich und Angebot Kranken­zusatz­ver­si­che­rung
Vorname, Name: *
Geburts­datum:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail: *
Placeholder
Berufliche Tätigkeit:
Berufsgruppe:
Placeholder
Ambulant:
Stationär:
Zahnzusatztarif:
Krankentagegeld:
Placeholder
Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 


https://www.procheck24.de/einsurance/csp/doHomepageEntry.do?cspident=78502D7

Berufs­unfähig­keitsschutz richtig gestalten

Wer bei schwerer Krankheit oder Unfall nicht von mageren staatlichen Sozialleistungen abhängig werden will, braucht heute einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz. Schließt man eine Berufs­unfähig­keitspolice schon in jungen Jahren ab, sichert man sich günstige Beiträge und verhindert Leistungsausschlüsse für bestehende Vorerkrankungen oder sogar eine gänzliche Ablehnung durch den Versicherer. Wer einen Berufs­unfähig­keitsschutz braucht, sollte die Angebote in Ruhe ver­gleichen. Dabei sollte er nicht nur auf den Preis achten, sondern vor allem auch die Vertragsbedingungen im Auge haben. Besonders wichtig: Der Verzicht des Versicherers auf die Möglichkeit der „abstrakten Verweisung“. Sonst hat der Versicherte im Ernstfall keine Ansprüche, wenn er zwar seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch in irgend einer anderen Tätigkeit einsetzbar ist, notfalls sogar als Pförtner oder Gartenpfleger. Außerdem: Statt einem Vertragsausschluss für bestehende Erkrankungen besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer vereinbaren, dass der Mehrbeitrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt. Der Beruf des Versicherten sollte auch während eines späteren Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufs­unfähig­keit bleiben, denn als Hausfrau bzw. –mann ist man nur beschränkt geschützt. Der Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn viele werden erst ab 55 berufsunfähig. Auch die vereinbarte Rente sollte nicht zu knapp bemessen sein – Faustregel: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt eines Kindes problemlos an gestiegene finanzielle Bedürfnisse anpassen lässt. Besonders wichtig: Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag immer wahrheitsgemäß beantworten - bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.




[ zurück ]