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Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.


Ihre

Monika Ziche



Produktübersicht

Unfall­ver­si­che­rung

Unfallversicherung

Private Unfall­ver­si­che­rung und Berufs­unfähig­keitsverssicherung

Neben der Unfall­ver­si­che­rung schützt auch eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung vor den finanziellen Folgen bleibender körperlicher Schäden.

Unterschiedliche Leistungen

Beide Versicherungen decken aber unterschiedliche Risiken ab: Die private Unfall­ver­si­che­rung greift schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt für die mit der Invalidität verbundenen finanziellen Verluste.

Nur etwa zehn Prozent aller Fälle dauernder Berufs­unfähig­keit sind allerdings auf Unfälle zurückzuführen. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt deshalb auch bei andauernden Erkrankungen, die nicht durch einen Unfall verursacht sind - allerdings nur, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Viele Berufe können aber durchaus noch mit einer bleibenden gesundheitlichen Einschränkung ausgeübt werden.


Weniger strenge Gesundheitsprüfung

Vor Abschluss einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung wird immer eine umfassende Gesundheitsprüfung notwendig. Wenn Sie bereits Vorerkrankungen mitbringen oder in einem Beruf mit hohem Gesundheitsrisiko arbeiten, müssen Sie in der Berufs­unfähig­keitsversicherung mit überdurchschnittlichen Beiträgen oder gar einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen.

Vor Abschluss einer Unfall­ver­si­che­rung wird dagegen kein oder nur ein weniger strenger Gesundheitscheck erforderlich.

Vergleich und Angebot Unfall­ver­si­che­rung
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https://www.procheck24.de/einsurance/csp/doHomepageEntry.do?cspident=78502D7

Über Abwesenheit informieren

125.000 Einbruchsversuche zählt die Polizei in Deutschland jährlich – mit Häufung in den Urlaubsmonaten. Wer länger auf Reisen ist, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen. Natürlich haftet die Haus­rat­ver­si­che­rung auch dann für Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Blitzschlag, wenn man nicht zu hause ist. Wer die eigenen vier Wände allerdings für länger als 60 Tage verlässt, riskiert seinen Versicherungsschutz, wenn er den Versicherer zuvor nicht über die Abwesenheit informiert. Das gilt übrigens auch dann, wenn nur einzelne Gebäude oder Gebäudeteile eines Anwesens länger als zwei Monate leer stehen. Der Hausratversicherer behält sich in der Regel vor, das durch die lange Abwesenheit erhöhte Risiko zu prüfen. Er entscheidet dann im Einzelfall, ob die Gefahrerhöhung – eventuell gegen angemessenen Mehrbeitrag – in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden kann. Als Versicherter kann man die Gefahren schon im Vorfeld minimieren: Bei längerem Verreisen alle Türen vollständig abschließen, Wasserzuflüsse abdrehen, keine Fenster gekippt lassen. Alle Elektrogeräte vom Stromnetz trennen, die nicht wie etwa ein Kühlschrank weiterlaufen sollen. Post und Zeitung abbestellen oder den Nachbarn um regelmäßige Leerung bitten – volle Briefkästen sind eine Einladung für Einbrecher. Einfach aber wirksam: Per Zeitschaltuhr, die es für wenige Euro im Baumarkt gibt, einzelne Lampen in Wohnräumen abends stundenweise anschalten, damit das Haus bewohnt erscheint. Wertsachen wie Schmuck, Edelmetall oder Bargeld gehören ohnehin in den Banktresor - im Hausratschutz sind sie grundsätzlich nur bis zu einer bestimmten Grenze abgesichert, oft bis 20 oder 30 Prozent der gesamten Versicherungssumme.




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